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   LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16   

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https://dejure.org/2017,34331
LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16 (https://dejure.org/2017,34331)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16 (https://dejure.org/2017,34331)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2017 - 11 Sa 1453/16 (https://dejure.org/2017,34331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines angestellten Lehrers auf zusätzliche Freistellung wegen einer Erkrankung während des sogenannten Sabbatjahrs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sabbatjahr; Lehrkraft; Erkrankung

  • rechtsportal.de

    TV-L § 10 Abs. 4 ; TV-L § 10 Abs. 6 ; TV-L § 44
    Anspruch eines angestellten Lehrers auf zusätzliche Freistellung wegen einer Erkrankung während des sogenannten Sabbatjahrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    Auszug aus LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16
    Der Arbeitnehmer trage das Risiko, die durch Arbeitszeitausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinen Vorstellungen nutzen zu können (BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 -).

    Mit der letztgenannten Regelung berücksichtigen die Tarifvertragsparteien, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Freizeitausgleich bereits durch die erfolgte Freistellung von der Arbeit erfüllt ist und eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig macht und deshalb im Falle der Erkrankung eine Nachgewährung des Freizeitausgleichs nicht verlangt werden kann ( Breier u.a., TV-L, 71. AL 12/2016, 3.2 Arbeitsunfähigkeit während Freizeitausgleichs Rn. 35 [juris] unter Hinweis auf BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 - AP BGB § 611 Gleitzeit Nr. 1 ).

    Das beklagte Land hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Freizeitausgleich bei Anwendung der allgemeinen Rechtsvorschriften bereits durch die erfolgte Freistellung von der Arbeit erfüllt ist (§ 362 Abs. 1 BGB), eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig macht und deshalb im Falle der Erkrankung eine Nachgewährung des Freizeitausgleichs nicht verlangt werden kann ( BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 - AP BGB § 611 Gleitzeit Nr. 1; Breier u.a., TV-L, 71. AL 12/2016, 3.2 Arbeitsunfähigkeit während Freizeitausgleichs Rn. 35 [juris] / s.o. ).

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Auszug aus LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16
    Der angestrebte feststellende Ausspruch ist trotz seiner nicht vollstreckbaren Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über eine Freistellung abschließend zu klären, zumal es sich bei der beklagten Partei um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes handelt ( vgl. BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 25 ).

    Diese Blankettverweisung auf beamtenrechtliche Bestimmungen in einer Tarifnorm ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG rechtlich unbedenklich und wirksam ( BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 29 mwN; BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 14 = ZTR 2008, 558 = NZA-RR 2008, 665 zur Vorgängerregelung zum BAT ).

    Die Verweisung in § 44 Nr. 2 Satz 2 TV-L bezieht nicht nur Gesetze und Verordnungen sondern auch Verwaltungsvorschriften und Erlasse mit ein ( BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 29 mwN ).

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

    Auszug aus LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16
    Es muss eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegen, deren Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann ( BAG 24.09.2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 = AP SGB II § 6 c Nr. 3 = ZTR 2016, 84 = NZA-RR 2016, 41 ).

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle ( BAG 24.09.2015 aaO ).

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07

    Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16
    Diese Blankettverweisung auf beamtenrechtliche Bestimmungen in einer Tarifnorm ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG rechtlich unbedenklich und wirksam ( BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 29 mwN; BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 14 = ZTR 2008, 558 = NZA-RR 2008, 665 zur Vorgängerregelung zum BAT ).

    Die beamtenrechtlichen Bestimmungen einschließlich der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Anordnungen und Erlasse kommen nicht auf Grund arbeitsvertraglicher Regelungen zur Geltung, sondern auf Grund der Tarifregelung in § 44 TV-L. Das schließt eine Überprüfung der beamtenrechtlichen Bestimmungen am Maßstab der §§ 305 - 310 BGB aus ( vgl. BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 15 zur Vorgängerregelung in Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT = ZTR 2008, 558 = NZA-RR 2008, 665 ).

  • ArbG Herford, 16.11.2016 - 2 Ca 692/16
    Auszug aus LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 16.11.2016 - 2 Ca 692/16 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Herford, verkündet am 16.11.2016, zugestellt am 23.11.2016, zum Az: 2 Ca 692/16, wird abgeändert und es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger vom 7.3.2018 bis zum 18.4.2018 vom Dienst freizustellen, hilfsweise die Beklagte zu verurteilen, den Kläger an einem anderen geeigneten Termin im Jahre 2017 oder 2018 für die während des Sabbatjahres im Sinne von § 11 Abs. 2 TV-L erlittene Erkrankung freizustellen.

  • OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17

    Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung: Anspruch des Dienstherrn in

    Unabhängig vom Fortbestand des Anspruchs auf Beihilfe (vgl. VwV-Freistellung, a.a.O., Ziff. 7.3), bleiben sie unbeachtlich (vgl. VwV-Freistellung, a.a.O., Ziff. 4.1; vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 2. März 2017 - 11 Sa 1453/16, juris).
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